BEGLEITENDE WOHNHILFEN GEM. §§ 67 – 69 SGB XII

Ziel der Begleitenden Wohnhilfen ist es, Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, d.h. in einer akuten Krise vorübergehend professionell zu unterstützen und zu begleiten. Wir helfen ein weitergehend selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung und dem sozialen Umfeld zu ermöglichen. Die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben soll erweitert werden. Die fachliche Unterstützung dient als Hilfe zur Selbsthilfe. Gemeinsam wird ein individueller Hilfeplan erstellt.

Wir bieten Unterstützung, Klärung und Stabilisierung bei…

  • der Wohn-, Gesundheits- und wirtschaftlichen Situation
  • der praktischen Lebensführung und tagesstrukturierenden Maßnahmen
  • Kontakten mit Behörden, Ärzt*innen, Vermieter*innen und im sozialen Netzwerk
  • Erhalt und Erschließung einer angemessenen Beschäftigung

Wir bieten Ihnen die freiwillige Möglichkeit der gemeinsamen Verwaltung Ihrer Finanzen durch ein „Eigengeldkonto“ an. Die Hilfe wird i.d.R. für 12 Monate gewährt und kann bei Bedarf verlängert werden. Unser qualifiziertes Fachpersonal nimmt regelmäßig an Fortbildungen und Supervision teil. Gerne informieren wir sie bei einem persönlichen Gespräch über ein individuelles Hilfeangebot.

Weitere Informationen


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