Für Gerichte und Staatsanwaltschaften

Herzlich willkommen auf unserer Seite zum Thema Geldauflagen und vielen Dank für Ihre Überlegung, unsere Arbeit wohlmöglich mit Ihrer Zuteilung von Geldauflagen zu unterstützen.

Die CVJM Essen Sozialwerk gGmbH unterstützt Menschen mit einer mehrfach sozialen Benachteiligung darin, ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend, ihr Leben im privaten und gesellschaftlichen Kontext eigenständig und eigenverantwortlich zu gestalten.

Die Umsetzung erfolgt u.a.

·         im Gustav-Heinemann-Haus mit 53 Plätzen für Männer, die von Obdachlosigkeit bedroht sind

·         in der Notschlafstelle für Jugendliche Raum_58

·         in der Jugendberatungsstelle „Ju-Be“

·         im Ambulant betreutem Wohnen

·         im Zentrum für Joborientierung für langzeitarbeitslose Menschen

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Zugewiesene Auflagen tragen zu unserem nachhaltigen für benachteiligte Menschen bei. So erhalten neue Bewohner*innen z.B. eine Grundausstattung an Hygieneartikeln. Ebenso werden Neuanschaffungen für unsere Bewohnercafés, Ausflüge oder Kochworkshops zur Förderung der Mietfähigkeit über Zuwendungen bzw. Geldauflagenzuteilungen finanziert.

Vielen herzlichen Dank für Ihren Beitrag!

 

Ihre Zuteilung ist bei uns in guten Händen, da wir

 

·         Sie zeitnah über eingehende oder ausstehende Geldauflagen informieren

·         Für die Geldauflagen keine Zuwendungsbestätigungen ausstellen

·         Die Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck verwenden

·         Ihnen bei Bedarf gern Adressaufkleber, Überweisungsträger mit dem Aufdruck „steuerlich nicht absetzbar“ und weitere Informationen zu unserer Arbeit zusenden

·         Ihnen rechtzeitig Rechenschaft über Höhe und Verwendung Ihrer zugeteilten Verwendung geben

Unsere Bankverbindung

KD-Bank Dortmund eG
BIC: GENODED1DKD
IBAN: DE58 3506 0190 1013 4080 13

 

Ihr Ansprechpartner

Geschäftsführer

Herr Frank Blome

Tel.: 0201/82137-30

Mail: frank.blome@cvjmessen-sozialwerk.de